In jeder Marktphase gibt es Finanzdienstleister, die einen Unternehmensverkauf oder einem Börsengang in Betracht ziehen. Viele dieser Finanzdienstleister sehen sich jedoch mit einer heiklen Frage konfrontiert: Welche Investoren interessieren sich überhaupt für uns, wenn Aufsichtsbehörden, Sonderprüfer und schwebende Compliance-Verstöße im Raum stehen? Und welchen Einfluss hat das auf unsere Unternehmensbewertung?

Einige Finanzdienstleister verstehen das stetig intensivierende regulatorische Umfeld jedoch als Chance und begreifen „Compliance“ als gewichtigen Treiber für die Unternehmensbewertung. Für Investoren werden Finanzdienstleister, die als „compliant“ gelten, nachhaltig attraktiv. In diesem Beitrag reflektieren die Unternehmensberater von AlixPartners den gestiegenen regulatorischen Druck und die Bedeutung für Finanzdienstleister. Im Fallbeispiel der Safeguard Trust Bank wird der Einfluss von Compliance auf den Unternehmenswert anschaulich betrachtet und mit einer aktuellen Umfrage von AlixPartners unterlegt.

Die Bedeutung von Compliance ist in der heutigen Zeit für Finanzdienstleister[1] höher denn je. Der Begriff „Compliance“ bezeichnet dabei die Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Pflichten sowie die effektive Mitigierung von Risiken – beispielweise im Zusammenhang mit der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. „Compliant“ zu sein hat jedoch auch einen wirtschaftlichen Einfluss auf Finanzdienstleister, der über die bloße Einhaltung von Vorgaben und die Risikomitigierung hinausgeht. Compliance wirkt sich auf den Unternehmenswert aus. Vor diesem Hintergrund sollte Compliance fester Bestandteil einer Unternehmensstrategie sein und kann bei einer Unternehmensbewertung zu einem wichtigen Einflussfaktor werden. Dies gilt insbesondere für Finanzdienstleister, die kurz vor einer Übernahme stehen.

Erhöhter Regulatorischer Druck

Dass die regulatorischen Anforderungen an die Compliance von Finanzdienstleistern steigen, ist bekannt. Spätestens aber seit dem Antritt von Mark Branson als Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) bekommen Finanzdienstleister vermehrt den Druck von Aufsichtsbehörden zu spüren. So erhöht neben der BaFin auch die Bundesbank ihre Anstrengungen zur Durchsetzung von regulatorischen Anforderungen.

In der Praxis zeigt sich der erhöhte Durchsetzungswille der Aufsicht unter anderem durch vermehrte sowie intensivere Sonderprüfungen, die Bestellung von externen Sonderprüfern oder die Verhängung von Geschäftsbeschränkungen. Mittelbar hat der derzeitige Durchsetzungswille der Aufsicht jedoch auch einen Einfluss auf die angewandten Standards weiterer Prüfparteien, wie beispielsweise der Jahresabschlussprüfer und der internen Revision. Nicht selten setzen insbesondere die externen Jahresabschlussprüfer einen Prüfstandard an die Compliance von Finanzdienstleistern an, der weit über das gesetzlich-regulatorische Mindestmaß hinausgeht.

Einfluss auf die Unternehmensbewertung

Infolgedessen bedeutet der erhöhte regulatorische Druck einen direkten Einfluss auf die Unternehmensbewertung von Finanzdienstleistern. Einerseits können Geschäftsbeschränkungen aufgrund mangelhafter Compliance-Vorkehrungen zu signifikanten Umsatzeinbußen führen. In der Vergangenheit hat insbesondere die BaFin bei schwerwiegenden regulatorischen Verstößen ihren Willen gezeigt, die Eröffnung von neuen Kundenbeziehungen zu limitieren oder die Durchführung von bestimmten Transaktionen zu unterbinden.

Andererseits haben auch die deutlich gestiegenen Kosten einen Einfluss auf die Unternehmensbewertung von Finanzdienstleistern. Die durchaus signifikanten Kosten für die Bestellung eines Sonderprüfers durch die Aufsicht aufgrund von Compliance-Verstößen wird regelmäßig den betroffenen Finanzdienstleistern auferlegt. Zusätzlich führen Sonderprüfungen zu einem erhöhten internen Arbeitsaufwand, welcher gegebenenfalls durch Zeitmitarbeiter oder den dauerhaften Aufbau von neuem Personal bewältigt werden. Zusätzlich entstehen Ausgaben für Anwälte und Berater, die den Finanzdienstleistern bei der Bewältigung von Sonderprüfungen unterstützen.

Strafzahlungen an die Aufsicht als weiterer Einflussfaktor

Nicht im Rechenbeispiel berücksichtigt ist ein weiterer signifikanter Einflussfaktor – Strafzahlungen an die Aufsichtsbehörden. Seit der Finanzkrise von 2007 bis 2008 wurden den Finanzinstituten aufgrund von Fehlverhalten Strafkosten in Höhe von mehr als 350 Milliarden USD bzw. 15 % des gesamten Eigenkapitals der Banken verhängt. 

Während ein Großteil dieser Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Vergabe von sogenannten „Subprime-Krediten“ steht, hat es in der jüngeren Vergangenheit einen vermehrten Anstieg der Strafzahlungen für Compliance-Verstöße gegeben, wie beispielweise für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Steuerstraftaten und Sanktionsverstöße. Nach Angaben der Europäischen Zentralbank hätten die Banken des Euroraums ohne derlei Compliance-Verstöße ihren Nettogewinn seit der Finanzkrise um ein Drittel erhöhen können.

Fallbeispiel – Einfluss von Compliance-Verstößen auf die Bewertung

Ein einfaches Rechenbeispiel der fiktiven Safeguard Trust Bank („STB“) – einer renommierten internationalen Finanzgruppe – veranschaulicht den direkten Einfluss auf die Unternehmensbewertung.[2]

Ausgangssituation

In der Ausgangssituation erzielt die STB Einkünfte in Höhe von 10 Millionen EUR, beispielweise aus Kontoführungsgebühren und Zinserträgen. Demgegenüber stehen Kosten von 8 Millionen EUR für Gehälter, Systemlizenzen und sonstige Ausgaben. Es verbleibt ein Nettoerlös vor Steuern von 2 Millionen EUR. Ausgehend von einem Nettoerlös-Multiplikator als Grundlage für die Unternehmensbewertung der STB von 5x ergibt sich eine potentielle Unternehmensbewertung in Höhe von 10 Millionen EUR.

Auswirkungen des erhöhten regulatorischen Drucks

Trotz ihres erstklassigen Rufs für Stabilität und ethische Geschäftspraktiken sieht sich die STB mit zunehmenden Compliance-Herausforderungen konfrontiert. In den letzten Monaten sind mehrere Verdachtsfälle von nicht regelkonformen Handlungen innerhalb der Bank aufgetreten, was zu einer intensiven Prüfung durch Aufsichtsbehörden geführt hat.

Die Compliance-Probleme reichen von möglichen Verletzungen von Geldwäschepräventionsmaßnahmen, über die Nichteinhaltung von Datenschutz- und IT-Anforderungen bis hin zum Verdacht von Sanktionsumgehungen. Die Aufsicht hat bereits eine Vor-Ort-Prüfung der STB durchgeführt, und es haben sich diverse Compliance-Verstöße bestätigt. Dazu gehören mangelnde Überprüfung von Kundenidentitäten, unzureichende Überwachung verdächtiger Transaktionen und fehlende Dokumentation von Kundeninformationen.

Die Aufsicht hat daraufhin empfindliche Geldbußen ausgesprochen, die sich bereits auf die Reputation der STB ausgewirkt haben. Zusätzlich hat die Aufsicht aufgrund der genannten Mängel folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Eine Neugeschäftsbeschränkung in Verbindung mit Einschränkungen bei der Durchführung bestimmter Transaktionen.
  • Die Bestellung eines externen Sonderprüfers zur Sicherstellung der Umsetzung von Verbesserungen zur Bewältigung von Compliance-Verstößen

Praktisch bedeutet dies für die STB, dass die Bank für einen definierten Zeitraum nur begrenzt Neukunden annehmen darf. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die STB ihre internen Kontrollen und Compliance-Verfahren (z.B. KYC-Verfahren) verbessert. Neben der Aufnahme von Neukunden ist auch die Durchführung von Transaktionen limitiert, um sicherzustellen, dass zukünftige Transaktionen den Compliance-Anforderungen entsprechen. 

Einfluss auf die Unternehmensbewertung

Für unser Rechenbeispiel gehen wir davon aus, dass die Geschäftsbeschränkungen zu einer Reduktion der Einkünfte von 500 Tausend EUR führen. Zusätzlich bestellt die Aufsicht zur Überwachung der Verbesserung von Compliance-Vorkehrungen einen Sonderprüfer auf Kosten der STB. In Reaktion auf die Bewältigung der Sonderprüfsituation stellt die STB mehr Personal ein und engagiert Anwälte sowie Berater. Dafür fallen Kosten in Höhe von 500 Tausend EUR an. Der Nettoerlös vor Steuern sinkt somit auf 1 Millionen EUR. Gleichzeitig verringert sich der Multiplikator auf 4,5x aufgrund der gestiegenen Risikosituation für Investoren. Die Unternehmensbewertung in der Sonderprüfsituation hat sich somit von 10 Millionen EUR auf 4,5 Millionen EUR reduziert – Ein Buchwertverlust für die Anteilseigner der STB in Höhe von. 5,5 Millionen EUR.

Bewältigung von Compliance-Verstößen und Steigerung der Bewertung

Die STB steht nun vor der Herausforderung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die internen Compliance-Vorkehrungen zu verbessern. Die Dringlichkeit, mit der die STB handeln muss, liegt nicht nur in der Befriedigung des bestellten Sonderprüfers, sondern auch in der Wiederherstellung des Vertrauens von Kunden und Investoren.

Da sowohl die internen Ressourcen fehlen als auch der Umgang mit derartig kritischen Situationen völlig neu für die STB ist, engagiert die STB externe Berater zur Unterstützung. Die Berater empfehlen der STB die Umsetzung folgender wesentlicher Schritte zur Bewältigung der Herausforderungen:

Schritt 1: Kurzfristige und zielorientierte Verbesserung der derzeitigen Compliance-Maßnahmen („Repair“-Ansatz)

Kurzfristig und unmittelbar sollte die STB zunächst an den von der Aufsicht identifizierten Verstößen arbeiten („Repair-Ansatz“). Dabei ist eine Priorisierung nach Wichtigkeit, Dringlichkeit und dem zu erwartenden Umsetzungsaufwand ratsam. Beispielhaft könnte eine solche Priorisierung für die STB wie folgt in einer Matrix strukturiert werden:

Abbildung 1: Priorisierungsmatrix für die STB

Diese Priorisierung dient einerseits dazu, verfügbare Ressourcen zu kanalisieren und andererseits ermöglicht sie, gegenüber der Aufsicht sowie dem bestellten Sonderprüfer schnell Fortschritte zu zeigen und somit Vertrauen in den Willen zur Veränderung zu signalisieren.

Schritt 2: Neuausrichtung des internen Compliance und Risiko-Management-Systems („Replace“-Ansatz)

Nicht immer ist es in der Praxis ratsam, eine bestehende Organisation „nur“ zu verbessern. Gerade bei fragmentierten und tiefgehenden Compliance-Verstößen kann es der einfachere und bessere Weg sein, einen Teil des Compliance- und Risiko-Management-Systems („CRMS“) neu auszurichten bzw. zu ersetzen („Replace-Ansatz“) – getreu einem Motto der Dakota-Indianer: „Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest – steige ab!“

Für die Neuausrichtung bzw. den Neuaufbau eines effektiven CRMS sollte ein risikobasierter Ansatz gewählt werden. Das bedeutet, sich von einem reinen Erfüllen-von-Kontrollkästchen-Ansatz zu entfernen und stattdessen einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der sich auf die Bereiche konzentriert, in denen die Risiken am größten sind. 

Darüber hinaus könnte es für die STB ratsam sein, in Technologie zu investieren. Oftmals liegen Compliance-Verstöße nämlich auch in veralteten Systemen begründet. Die Einführung von neuen Systemen kann mitunter dabei helfen, bestimmte Prozesse zu automatisieren, Muster in Transaktionen zu erkennen oder das Datenmanagement zu verbessern, um Risiken zu identifizieren und zu minimieren.

Ist ein solches System integriert, bedarf es einer fortlaufenden Überwachung und Anpassung. Regelmäßige Überprüfungen stellen sicher, dass das CRMS den sich ändernden Geschäftsbedingungen und Risikolandschaften durch Anpassungen stets gerecht wird. Dies sollte als dynamischer Prozess betrachtet werden, der eine enge Zusammenarbeit aller Abteilungen innerhalb der STB erfordert, um eine umfassende und proaktive Risikomanagementkultur zu fördern. 

Schritt 3: Proaktive Zusammenarbeit und Kommunikation mit Sonderprüfer und der Aufsicht („Collaborate“-Ansatz)

Nicht zuletzt sollte eine offene Kommunikation mit der Aufsicht sowie mit dem Sonderprüfer forciert werden. Durch eine proaktive Zusammenarbeit wird es der STB ermöglicht, auf dem neuesten Stand der regulatorischen Anforderungen zu bleiben. 

Neben dem Aufbau von Vertrauen und den damit einhergehenden positiven Auswirkungen auf die Reputation der Bank kann durch ein besseres Verständnis der Marktdynamiken langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit der Bank gefördert werden. 

Der Blick nach vorne

Ein effektives CRMS legt den Grundstein für eine solide und zukunftsorientierte Unternehmensstrategie. Best Practices verschaffen sich durch eigens entwickelte Technologien nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern auch die Flexibilität, schnell auf Veränderungen in der Branche reagieren zu können. Sind die internen Prozesse im Griff und die Risiken entsprechend gemindert, kann dies die Expansion in neue Märkte mit besonderen Risiken ermöglichen. So kann Risikomanagement nicht nur reaktiv und protektionistisch wirken, sondern auch als aktiver Treiber für Innovation und nachhaltigen, langfristigen Erfolg im Unternehmen dienen. Aus diesen Erkenntnissen lässt sich eine Wertschöpfung ableiten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung haben kann. 

Zurück zu unserem Rechenbeispiel: Während sich die Unternehmensbewertung der STB zwischenzeitlich massiv verschlechtert hat, ist nach erfolgreicher Bewältigung der Sonderprüfsituation und der Etablierung eines effektiven CRMS von veränderten Rahmenbedingungen auszugehen. Die STB ist nun in der Lage, aufgrund ihrer verbesserten Strukturen neue Geschäftsfelder mit einem anderen Risikoprofil zu erschließen und so ihre Einkünfte auf 12 Millionen EUR auszubauen. Durch die Verwendung von Technologie und der Automatisierung von effektiven Compliance-Prozessen steigen die Kosten nur leicht auf 9 Millionen EUR. Der Nettoerlös vor Steuern steigt somit auf 3 Million EUR. Aufgrund der erfolgreich bewältigten Sonderprüfsituation steigt zusätzlich das Vertrauen von Investoren. Nach einer derart intensiven Prüfung ist nicht davon auszugehen, dass der STB signifikante regulatorische Risiken inhärent sind – gewissermaßen ein Qualitätssiegel. Somit erhöht sich der Multiplikator auf 5,5x.

Die Unternehmensbewertung hat sich somit von 10 Millionen EUR auf 16,5 Millionen EUR erhöht – ein Buchwertgewinn für die Anteilseigner der STB in Höhe von 6,5 Millionen EUR.

Abbildung 2: Bewertung der STB in Millionen EUR

Korrelation zwischen Risiko-Management-Strategie und Unternehmensbewertung

In der Tat hat ein effektives CRMS mittlerweile einen deutlich gewichtigeren Einfluss auf die Unternehmensbewertung. Eine aktuelle Expertenumfrage von AlixPartners zeigt: Während 91 % der Experten von einem Wertzuwachs von mindestens 5 % ausgehen, gehen 73 % davon aus, dass ein effektives CRMS die Unternehmensbewertung um mindestens 10% steigert. Knapp 45 % der Befragten gehen sogar davon aus, dass eine außerordentliche Etablierung der Compliance-Strukturen zu einem Bewertungszuwachs von mehr als 15 % führen kann.

Abbildung 3: Erwarteter Wertzuwachs durch eine effektive Compliance-Strategie (Quelle: AlixPartners, Mehrfachantworten möglich)

Auf Basis der Umfrage kann zumindest ein moderat positiver Zusammenhang zwischen dem effektiven Management von regulatorischen Risiken und der Unternehmensbewertung abgeleitet werden. So haben ausnahmslos alle Befragten darauf hingewiesen, dass eine fehlende oder unzureichende Compliance-Kultur die Gefahr eines signifikanten Wertverlusts birgt.

Fazit 

Die Worte des ehemaligen stellvertretenden US-Generalstaatsanwalt Paul McNulty fassen die Bedeutung von Compliance gut zusammen: „If you think compliance is expensive, try non-compliance.“ Das Beispiel der STB zeigt, dass, wenngleich Compliance-Vorkehrungen in der Vergangenheit effektiv gewesen sein mögen, Compliance-Versäumnisse im aktuellen regulatorischen Umfeld zu einem signifikanten Wertverlust führen können. Finanzdienstleister sind somit gut beraten, ihre Compliance-Vorkehrungen stets den aktuellen Anforderungen anzupassen. 

Andererseits birgt die effektive Bewältigung von Phasen erhöhten regulatorischen Drucks – Beispielweise in Form von Sonderprüfern – auch Chancen. Durch die Steigerung der Effektivität von Compliance-Vorkehrungen können neue Geschäftsfelder erschlossen und das Vertrauen von Investoren gesteigert werden. Die aktuelle Umfrage von AlixPartners bestätigt diesen Zusammenhang: Effektive Compliance-Maßnahmen haben einen positiven Effekt auf die Unternehmensbewertung von Finanzdienstleistern.


 

[1] In diesem Beitrag ist der Begriff „Finanzdienstleister“ ein Sammelbegriff für regulierte Finanzinstitute wie beispielweise Kreditinstitute und Zahlungsverkehrsdienstleister, darunter auch FinTechs und Neobanken.

[2] In der Praxis ist die Bewertung von Finanzdienstleistern deutlich komplexer. Das Rechenbeispiel dient lediglich zur Veranschaulichung einiger Einflussfaktoren auf die Unternehmensbewertung.