Kursbestimmung
Unsere Services
Die Ausgansgssituation
Interchange (MIF) sind Gebühren, die von den Händlerbanken an die kartenausstellenden Banken zu zahlen sind, wenn deren Kunden mit Karte zahlen. In 2007 beschied die Europäische Kommission, dass die von MasterCard festgesetzten Gebühren gegen das Europäische Wettbewerbsgesetz verstoßen.
Der Entscheidung folgte eine Welle von Zivilprozessen. Im Zuge dessen haben einige der größten britischen Einzelhändler beim High Court des Vereinigten Königreichs eine Klage gegen Visa eingereicht. AlixPartners wurde als Sachverständiger im Auftrag von Visa Inc. beauftragt.
Unser Lösungsansatz
Auf Grundlage von ökonomischen Theorien und empirischen Daten erstellte unser Team drei Gutachten. Wir entwickelten eine angepasste Version des von der Kommission zur Bestimmung der angemessenen Höhe der MIF verwendeten Tests und wendeten diesen auf die von den Beschwerdeführern und anderen Quellen zur Verfügung gestellten Daten an.
Mit Unterstützung von drei weiteren Wirtschaftsexperten konnten wir die Argumente der Beschwerdeführer widerlegen.
In einem 38-tägigen Verfahren haben wir dem Gericht Beweise für die Wirtschaftlichkeit des mehrseitigen Zahlungskartenmarktes, das für die Analyse geeignete kontrafaktische Szenario und die Art des Wettbewerbs in diesem kontrafaktischen Szenario vorgelegt.
Ergebnisse
Am 30. November 2017 stellte der High Court fest, dass die MIF von Visa den Wettbewerb nicht einschränkten, da sie den Wettbewerbsprozess im Vergleich zur kontrafaktischen Situation nicht beeinträchtigten. Dieses Urteil wurde vom Court of Appeal aufgehoben, aber gegen dieses Urteil wurde ein Rechtsmittel eingelegt, das nun beim Supreme Court anhängig ist.
Die Feststellungen zu den Beweisen für Artikel 101 Absatz 3 wurden nach der Berufung an das CAT zurückverwiesen (zusammen mit ähnlichen Fällen, die MasterCard betreffen).
Unser Expertenteam wird sowohl an dem Berufungsverfahren vor dem CAT als auch an den anhängigen Verfahren vor dem High Court of Justice, auch in Bezug auf Artikel 101 und 102 AEUV, beteiligt sein.