Je komplexer die Situation, desto dringlicher ist eine umfassende Vorbereitung einer geplanten Betriebsänderung, nicht zuletzt durch ein detailliertes Konzept. Wenn der Arbeitgeber bei Planung und Konzept von externen Beratern unterstützt wird, gibt es naturgemäß auch auf Seite der Arbeitnehmer den Wunsch nach kompetenter Hilfe, um bei der Diskussion über eine Betriebsänderung für „Waffengleichheit“ zu sorgen. Die Arbeitnehmerseite hat sich in dieser Hinsicht in den vergangenen Jahren deutlich professionalisiert und kennt ihre Rechte, auch im Zusammenhang mit externer Unterstützung, diese sind im BetrVG verankert, bei Betrieben mit mehr als 300 Mitarbeitern gibt es einen Anspruch darauf (§ 111 BetrVG).

Dies umfasst nicht nur anwaltliche Unterstützung, sondern auch betriebswirtschaftliche Beratung. Bei komplexeren Transformationen ist das nach unserer Erfahrung mittlerweile eher die Regel als eine Ausnahme. Der betriebswirtschaftliche Berater des Betriebsrats analysiert die finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen und erstellt Alternativkonzepte, häufig ein wichtiger Teil der Informationsphase. Dazu werden umfangreiche Fragenkataloge erstellt, die vom Arbeitgeber zu beantworten sind. Diese Fragen und mögliche Alternativkonzepte zu antizipieren, ist – darauf hatten wir schon hingewiesen – wesentlicher Bestandteil des Transformationskonzepts und kann den Prozess beschleunigen. Stellt doch die Diskussion über Alternativkonzepte bereits einen fließenden Übergang in den eigentlichen Interessenausgleich dar.

Wie reagiert der Arbeitgeber, wenn der Betriebsrat den Wunsch auf externe Unterstützung im Bereich Betriebswirtschaft vorträgt?

Nach unserer Erfahrung sollte der Arbeitgeber ein solches Ansinnen nicht ablehen. Das führt häufig zu einer weiteren Emotionalisierung der Situation, zumal ja in den meisten Situationen ein Anspruch darauf besteht. Insoweit sollte eher die Diskussion über wesentliche Themen, Kapazitäten und Kosten im Vordergrund stehen. Zusammenarbeit und Diskussionen in der Informationsphase sollte stets offen gestaltet sein. Das kann auch das Aufgreifen von sachlich richtigen Alternativvorschlägen des Betriebsrats beinhalten. Externe Berater des Betriebsrats können in manchen Situationen auch dabei unterstützen, die Einsicht für die Notwendigkeit von Maßnahmen auf der Arbeitnehmerseite zu forcieren.

Unter dem Strich empfiehlt sich sachlich orientierte Zusammenarbeit an Stelle von Konfrontation.